Ob Behördenseite, Online-Shop oder App – digitale Angebote sollen von allen Menschen genutzt werden können. Damit das gelingt, müssen sie barrierefrei gestaltet sein. Genau hier setzt das PIKSL Labor Düsseldorf an: Helen Rademakers, langjährige Mitarbeiterin im PIKSL, hat erfolgreich die Weiterbildung zur A4Q zertifizierten Fachkraft für digitale Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 absolviert und erweitert damit die Expertise des Teams im Bereich der Prüfung von Websites und Apps.
Barrierefreiheit wird zur Pflicht
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit Juni 2025 neue gesetzliche Anforderungen an viele digitale Produkte und Dienstleistungen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Betroffen sind unter anderem Websites, Apps, Online-Shops oder digitale Kundenportale zahlreicher Unternehmen.
Für öffentliche Stellen gelten bereits seit einigen Jahren die Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie legt fest, wie digitale Angebote gestaltet sein müssen, damit sie beispielsweise mit Screenreadern bedient werden können, ausreichende Kontraste bieten oder vollständig über die Tastatur nutzbar sind. Grundlage sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Doch wer digitale Barrierefreiheit allein auf technische Anforderungen reduziert, greift zu kurz. Wirklich barrierefreie Angebote entstehen erst dann, wenn sie gemeinsam mit den Menschen entwickelt und getestet werden, die sie später auch nutzen.
Technik allein reicht nicht
Im PIKSL Labor werden Websites und Apps grundsätzlich gemeinsam mit Expert:innen in eigener Sache getestet – also mit Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung täglich auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen sind. Nur so wird sichtbar, welche Hürden im Alltag tatsächlich bestehen.
Viele Auftraggebende haben dabei bereits konkrete Zielgruppen im Blick, etwa Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Ein Bereich wird jedoch häufig übersehen: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Komplexe Sprache, lange Satzkonstruktionen oder unübersichtliche Navigation können digitale Angebote unnötig erschweren. Verständliche Formulierungen und Inhalte in Leichter Sprache spielen deshalb eine entscheidende Rolle – werden in der Praxis jedoch noch viel zu selten konsequent berücksichtigt.
„Viele Auftraggebende denken bei Barrierefreiheit zuerst an Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Das ist wichtig – aber Barrierefreiheit bedeutet deutlich mehr als das und endet nicht bei Kontrasten oder Screenreadern. Auch verständliche Sprache gehört dazu. Gerade Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden bei digitalen Angeboten noch viel zu selten mitgedacht.“ erklärt Helen Rademakers.
Wie wichtig die Perspektive der Nutzer:innen ist, zeigt auch die tägliche Arbeit im PIKSL Labor. Bei User-Tests probieren Expert:innen in eigener Sache Websites oder Apps unter realen Bedingungen aus und geben direktes Feedback zu Bedienbarkeit, Verständlichkeit und möglichen Barrieren. So erhalten Auftraggebende konkrete Hinweise darauf, wie sie ihre digitalen Angebote nachhaltig verbessern können.
Das Feedback von Menschen mit kognitiver Behinderung hilft vor allem dabei, die Navigation und die Informationsaufnahme der Webseite zu verbessern, wodurch alle User:innen von einer einfacheren Bedienung von Webseiten und Apps profitieren.
Neue Perspektiven gewonnen
Während ihrer Weiterbildung lernte Helen zahlreiche Methoden und Werkzeuge kennen, mit denen Websites bereits automatisiert auf Barrieren untersucht werden können. Solche Tools liefern schnell erste Hinweise auf mögliche Schwachstellen und helfen dabei, Auffälligkeiten systematisch zu erkennen. Eine manuelle Prüfung ersetzen sie jedoch nicht.
Besonders eindrucksvoll war für Helen ein Perspektivwechsel: Sie navigierte selbst ausschließlich mithilfe eines Screenreaders durch verschiedene Websites. „Das hat mir im wahrsten Sinne des Wortes die Augen geöffnet“, erzählt sie. „Erst dadurch wurde mir bewusst, wie selbstverständlich ich mich im Alltag auf visuelle Informationen verlasse und welche Anforderungen digitale Produkte erfüllen müssen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigung sie problemlos nutzen können.“
Für Helen steht deshalb fest: Die Weiterbildung hat ihr ein wichtiges fachliches Fundament vermittelt. Die eigentliche Erfahrung entsteht jedoch in der Praxis – gemeinsam mit den Expert:innen und den vielen unterschiedlichen Anforderungen, die jeder Test mit sich bringt. Auf diese Aufgabe freut sie sich besonders.
BFSG und BITV – einfach erklärt
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops, Apps, Buchungsportale oder digitale Kundenservices. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen diese Angebote ohne fremde Hilfe nutzen können.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Die BITV 2.0 gilt für die digitalen Angebote öffentlicher Stellen – also beispielsweise Behörden, Kommunen oder Ministerien. Sie beschreibt, welche Anforderungen Websites und Apps erfüllen müssen, um für möglichst viele Menschen zugänglich zu sein. Grundlage sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Wichtig: Gesetzliche Vorgaben sind ein guter Anfang – echte Barrierefreiheit entsteht aber erst, wenn digitale Angebote gemeinsam mit den Menschen getestet werden, die sie später auch nutzen.
Werde Expert:in in eigener Sache!
Digitale Barrierefreiheit lebt von den Erfahrungen der Menschen, die täglich mit Barrieren konfrontiert sind. Deshalb sucht das PIKSL Labor Düsseldorf regelmäßig Expert:innen in eigener Sache, die Websites, Apps und andere digitale Anwendungen testen möchten.
Du hast eine Seh-, Hör-, körperliche oder kognitive Beeinträchtigung und möchtest mit deiner Erfahrung dazu beitragen, digitale Angebote für alle besser zu machen? Dann freuen wir uns auf dich!
Gemeinsam testen wir digitale Produkte und geben wertvolles Feedback aus deiner persönlichen Perspektive. So hilfst du dabei, Barrieren sichtbar zu machen und digitale Teilhabe aktiv mitzugestalten.
Interesse? Dann registriere dich ganz einfach als Expert:in in eigener Sache:
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Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dir digitale Barrieren abzubauen!